Vor der Antragsstellung sollte einen individuelle Beratung erfolgen, z.B. bei der Caritas, Flüchtlingsräten oder anderen Beratungsstellen vor Ort. Einen Asylantrag zu stellen ist für Drittstaatsangehörige aus der Ukraine nicht zwingend ratsam.

Vor einer Antragsstellung sollen Drittstaatsangehörige unbedingt beachten, dass:

  • Die Rechtsgrundlage für einen Asylantrag eine politische Verfolgung im Herkunftsland voraussetzt. Das ist bei Drittstaatsangehörigen, die beispielsweise ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten, nicht immer der Fall.
  • Im Rahmen des Asylverfahren wird ein Wohnort zugewiesen. Studierende können folglich nicht frei auswählen, wo sie untergebracht werden bzw. ihr Studium fortsetzen können.
  • Im Rahmen des Asylverfahrens kann keine anderer Aufenthaltstitel beantragt bzw. erteilt werden. Mit negativem Asylbescheid entfällt die Möglichkeit in andere Aufenthaltstitel zu wechseln, z.B. für ein Studium.