Drittstaatsangehörige aus der Ukraine sind alldiejenigen, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Sie bräuchten eigentlich ein Visum (oder einen anderweitigen Aufenthaltstitel), um sich legal in Deutschland aufzuhalten.

Aufgrund des Krieges wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt. Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.05.2023.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft dies etwa 29.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland. Sie haben eine andere Staatsbürgerschaft als die ukrainische. Viele von ihnen sind internationale Studierende.