Neuer Wegweiser: Teilqualifikationen als Chance

Teilqualifikationen als Chance für Menschen mit Fluchthintergrund

Die co-check GmbH mit Sitz in Nürnberg ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Industrie- und Handwerksbereich. Der Geschäftsbereich Bildung wurde 2016 aus der Industrie heraus gegründet und kann daher auf Erfahrungen und Kenntnisse der hohen Anforderungen der industriellen Fertigung zurückgreifen.

Die nachhaltige Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt spielt eine immer größer werdende Rolle für die Unternehmensgruppe mit ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Eine schnelle, am Markt orientierte berufliche Qualifizierung in Kombination mit Sprachvermittlung sind ein guter Weg, beruflich Fuß zu fassen in Deutschland, erklärt Aram Azimi, Projektmanager bei co-check. Im Interview:

Wieso sind Teilqualifikationen (TQ) ein gutes Instrument für Menschen mit Fluchthintergrund?

Aram Arimi: Über TQ können Menschen mit Fluchthintergrund oftmals das erste Zertifikat mit Wertigkeit und Relevanz für den deutschen Arbeitsmarkt erwerben. Erste Lernerfolge im Rahmen der TQ führen bei unseren Teilnehmern und Teilnehmerinnen dann meist zu einem Lernhunger und können so der erste wichtige Schritt Richtung Fachkraft sein. Zudem sprechen TQ die Zielgruppe der über 25-Jährigen an, für die es grundsätzlich eher wenige Maßnahmen gibt, und bieten eine hohe Flexibilität für die Teilnehmenden.

Wie genau läuft die TQ-Maßnahme ab?

Aram Arimi: Wir haben die Maßnahme gemeinsam mit der IHK Nürnberg spezifisch für die Gruppe der Geflüchteten entwickelt. Die IHK Nürnberg führt am Ende einer TQ-Maßnahme eine Kompetenzfeststellung durch und vergibt ein IHK-Zertifikat, das eine bundesweit einheitliche Anerkennung garantiert. In die TQ-Maßnahme ist bei uns eine Kombination aus fachlicher Qualifizierung und dem Erlernen von fachspezifischem Deutsch über sechs bis sieben Monate integriert. Dann geht es zwei Monate für ein Praktikum in einen Betrieb. Stabilisierende Maßnahmen wie z. B. eine sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden sind ebenfalls möglich.

Was empfehlen Sie anderen Betrieben?

Aram Arimi: Betriebe können unseren TQ-Teilnehmenden z. B. einen Praktikumsplatz anbieten oder Hilfskräfte im Unternehmen über eine Teilqualifizierung weiterbilden und so den Weg in Richtung Berufsabschluss ebnen. Wer sich für TQ interessiert, wendet sich am besten an seine IHK vor Ort oder an die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter. Wir tragen unseren Teil, von der kompletten Qualifizierung bis zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, dann mit großer Freude bei.

Praktische Tipps zum Thema Teilqualifikationen

Warum Teilqualifikationen?

„Schritt für Schritt zum Berufsabschluss“ – so lässt sich die Grundidee von Teilqualifikationen (TQ) zusammenfassen. TQ richten sich an Menschen, die über 25 Jahre alt sind, entweder keinen oder einen nicht anerkannten Berufsabschluss haben und deren persönliche Situation eine klassische Ausbildung oder Umschulung nicht zulässt/vorsieht.

Für Menschen mit Fluchthintergrund kann dieses Instrument sehr interessant sein. Viele An- und Ungelernte haben bereits berufsrelevante Kompetenzen erworben, verfügen jedoch meist nicht über Nachweise, die diese beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachvollziehbar und vergleichbar dokumentieren. Ein aussagefähiges TQ-Zertifikat kann diese Lücke schließen.

Ziel ist es, im besten Fall durch den Erwerb mehrerer TQ nachträglich zum Berufsabschluss zu kommen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: begleitend zur Beschäftigung oder in Voll- / Teilzeitmaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund schaffen Teilqualifizierungen eine Win-win-Situation: Geringqualifizierte Personen erhöhen ihre Beschäftigungschancen, Unternehmen gewinnen neue Fachkräfte.


An wen können Sie sich wenden?

Sprechen Sie Ihre regionale IHK oder Arbeitsagentur bzw. Ihr Jobcenter an.

Auch das Projekt „CHANCEN NUTZEN! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ (zur Website) beantwortet gerne Ihre Fragen. Die Koordinierungsstelle berät, fördert den Austausch und begleitet IHKs bei der Entwicklung neuer Teilqualifikationsbausteine (Rita Willmann: T: +49 30 20308 6521; E-Mail: willmann.rita@dihk.de).





Wegweiser zum Download

Wie können ältere Geflüchtete ohne Berufsabschluss auf dem Weg zur Fachkraft unterstützt werden? Wie werden berufsrelevante Kompetenzen sichtbar? Lesen Sie das Interview mit der co-check GmbH sowie alle oben genannten Tipps in unserem Wegweiser zum Thema „Teilqualifikationen als Chance“ nach:

Zum Download als pdf

Weitere Wegweiser finden Sie in unserer Mediathek.

Video-Wegweiser: Gebetspausen fair gestalten

Mit Fairness und Akzeptanz Gebetspausen ermöglichen

Annette Bombala betreibt im südhessischen Seeheim-Jungenheim die beiden Gastronomiebetriebe Annettes Gasthaus Tannenberg und Annettes Gastronomie im Schloss Heiligenberg. Aktuell bildet sie zwei Geflüchtete aus Afghanistan und Somalia zum Restaurantfachmann und zum Koch aus. Fragen zum Thema Gebetspausen haben sich Frau Bombala und ihr Team ganz offen und flexibel genähert:

 

Video: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge / Roman Hänsler

 

Praktische Tipps zum Umgang mit Gebetspausen im Betrieb

Gibt es bei uns Möglichkeiten, Gebetpausen zu machen? Gibt es eine entsprechende Pausenregelung? Gibt es Räumlichkeiten, die sich für das Gebet eignen?

 

Gebetspausen

Diese können es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtern, Gebet und Arbeitsalltag unter einen Hut zu bringen. Dazu reicht es bereits, einen Rückzugsort zur Verfügung zu stellen – er muss keinen klaren Bezug zu einer Religion haben. Sogenannte „Räume der Stille“ bieten vielerorts einen überkonfessionellen Ort für Ruhe, Einkehr und ein stilles Gebet. Ideal ist es insbesondere für muslimische Gläubige, wenn es einen guten Zugang zu Waschräumen gibt.

 

Pausen für das Gebet

Um Raum für die täglichen Gebetszeiten zu geben, lassen sich möglicherweise Regelungen anwenden, die bereits existieren: Die Bedingungen für Raucherpausen oder Gleitzeitregeln lassen sich ggf. sehr gut übertragen. Im Islam wird die Dauer des einzelnen Gebetes individuell gestaltet – bewegt sich aber häufig im Rahmen von etwa 10 Minuten.

 

Die rechtliche Perspektive

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber sowieso verpflichtet, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden Pausen zu gewähren. Diese dürfen auch nach Gesetz in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Diese 15 Minuten sind mehr als ausreichend für die notwendige rituelle Waschung vor dem Gebet und die Verrichtung des Gebets.

 

Eine Arbeitsunterbrechung für Gebete ist jedoch nicht immer möglich, etwa bei einem Busfahrer oder am Fließband. Auch in den islamischen Ländern stoppen diese Tätigkeiten nicht, weil für die
Verrichtung der Gebete ein Zeitfenster vorhanden ist. Wenn es der Arbeitgeber ohne größeren Aufwand ermöglichen kann, hat er kurze Pausen für das Gebet zu gewähren. Er sollte im Rahmen seiner Fürsorgepflicht das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach Verrichtung der täglichen Gebete berücksichtigen. In einem größeren Betrieb kann die Arbeit für diese kurze Zeit beispielsweise durch andere Mitarbeiter übernommen oder aber zeitlich verschoben werden.

 

Das islamische Ritualgebet – wann wird eigentlich gebetet?

Die Gebetszeiten richten sich nach dem Stand der Sonne. Deshalb unterscheiden sie sich von Ort zu Ort – schon innerhalb Deutschlands können sie eine Stunde auseinanderliegen. Im Winter liegen sie daher viel stärker in der typischen Arbeitszeit als im Sommer. Die Gebete sind zudem nicht fest an einen Zeitpunkt gebunden – sie müssen in einem bestimmten Zeitraum stattfinden und können innerhalb dieser Spanne verschoben werden. Einen Überblick für ganz Deutschland bietet z. B. die Seite www.gebetszeiten.de.

Wegweiser zum Download

Kolleginnen und Kollegen mit Fluchterfahrung sorgen häufig dafür, dass die Vielfalt an Religionen in der Belegschaft größer wird. Wie können Gebetspausen in den Arbeitsalltag integriert werden, ohne dass betriebliche Abläufe gestört oder einzelne Mitarbeitende sich ungerecht behandelt fühlen?

Lesen Sie das Interview mit Annette Bombala im sowie alle oben genannten Tipps in unserem Wegweiser zum Thema „Gebetspausen“ nach:

 

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Weitere Wegweiser finden Sie in unserer Mediathek.

 

Fotos: NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge / Thomas Neu

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