Die Niederlassungserlaubnis gewährt einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wohingegen der Daueraufenthalt-EU in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union (EU) greift. Somit ist bei einem Daueraufenthalt-EU auch eine Beschäftigung im EU-Ausland möglich. Außerdem gibt es folgende Unterschiede:
Niederlassungserlaubnis
- Zeitliche und räumliche Uneingeschränktheit in Deutschland
- Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
- Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland
Daueraufenthalt-EU
- Zeitliche und räumliche Uneingeschränktheit in Deutschland und der EU
- Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
Abwesenheit aus der EU
Voraussetzungen
- 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in
Duldung! - Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
- Beschäftigungserlaubnis
- Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
- Ausreichender Wohnraum
- Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung
- Keine Straftaten
Nur bei der Niederlassungserlaubnis
- Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
- Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich
Nur beim Daueraufenthalt-EU
- Komplett gesicherter Lebensunterhalt