Die Niederlassungserlaubnis gewährt einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wohingegen der Daueraufenthalt-EU in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union (EU) greift. Somit ist bei einem Daueraufenthalt-EU auch eine Beschäftigung im EU-Ausland möglich. Außerdem gibt es folgende Unterschiede:

Niederlassungserlaubnis

  • Zeitliche und räumliche Uneingeschränktheit in Deutschland
  • Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
  • Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland

Daueraufenthalt-EU

  • Zeitliche und räumliche Uneingeschränktheit in Deutschland und der EU
  • Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
    Abwesenheit aus der EU

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in
    Duldung!
  • Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
  • Beschäftigungserlaubnis
  • Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
  • Ausreichender Wohnraum
  • Grundkenntnisse der Rechts-und Gesellschaftsordnung
  • Keine Straftaten

Nur bei der Niederlassungserlaubnis

  • Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
  • Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich

Nur beim Daueraufenthalt-EU

  • Komplett gesicherter Lebensunterhalt