- Ausbildungsbetriebe können die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Das Programm wurde für das Ausbildungsjahr 2021/22 verlängert und beinhaltet zahlreiche Verbesserungen, wie zum Beispiel die Aufstockung der Prämien. Alle Informationen zu den Neuerungen finden Sie beim Ministerium für Bildung und Forschung.
Die entsprechenden Antragsunterlagen und Informationen zu den Voraussetzungen gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. - Eine weitere Lösung zur Reduzierung der finanziellen Belastung der Ausbildungsbetriebe durch die in voller Höhe fortzuzahlende Ausbildungsvergütung und gleichzeitig zum Erhalt des Ausbildungsplatzes für Auszubildende kann die Teilzeitberufsausbildung nach § 7a BBiG sein. Mit einer Vertragsänderung kann die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 Prozent verkürzt und die Vergütung entsprechend gekürzt werden. Informationen zur Teilzeitausbildung und den rechtlichen Anforderungen finden Sie in unserem aktualisierten Infopapier.
- Die Verbundausbildung oder das AzubiSharing sind weitere Möglichkeiten, die Ausbildung trotz mangelnder Auftragslage fortzusetzen. Dabei geben Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden vorübergehend an einen anderen Betrieb ab oder bilden gemeinsam im Wechsel aus. Beratung dazu bieten neben den Kammern auch die Verbundberatung Berlin oder das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
- Wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Kurzarbeit Weiterbildungen ermöglichen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge teilweise oder sogar komplett erstattet werden. Genaueres erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.