Den Antrag auf eine Beschäftigungsduldung stellt Ihr MitarbeiterIn bei der für ihn/sie zuständigen Ausländerbehörde.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formloser Antrag:
Der Flüchtlingsrat Thüringen hat ein Muster für den Antrag auf Beschäftigungsduldung erstellt. - Nachweis über die Beschäftigung:
Er wird vom zuständigen Unternehmen ausgestellt. - Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:
Zertifizierte Sprachinstitute bieten regelmäßig Sprachtests an, hier zum Beispiel das Goethe-Institut. - Ggf. Nachweis über den Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder:
Hier wird ein Schulzeugnis oder eine Schulbescheinigung der jeweiligen Schule benötigt. - Ggf. Nachweis über absolvierten Integrationskurs:
Falls eine Teilnahmepflicht bestand, muss auch hier ein Nachweis erbracht werden.