Den Antrag auf eine Beschäftigungsduldung stellt Ihr MitarbeiterIn bei der für ihn/sie zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formloser Antrag:
    Der Flüchtlingsrat Thüringen hat ein Muster für den Antrag auf Beschäftigungsduldung erstellt.
  • Nachweis über die Beschäftigung:
    Er wird vom zuständigen Unternehmen ausgestellt.
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:
    Zertifizierte Sprachinstitute bieten regelmäßig Sprachtests an, hier zum Beispiel das Goethe-Institut.
  • Ggf. Nachweis über den Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder:
    Hier wird ein Schulzeugnis oder eine Schulbescheinigung der jeweiligen Schule benötigt.
  • Ggf. Nachweis über absolvierten Integrationskurs:
    Falls eine Teilnahmepflicht bestand, muss auch hier ein Nachweis erbracht werden.