Schutzsuchende aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Unter anderem das Deutsche Rote Kreuz und die Botschaft der Ukraine in Deutschland arbeiten mit Hochdruck daran, den Impfschutz der Neuankommenden herzustellen.
In den Corona-Impfzentren und Corona-Impfstellen des Landes Berlin haben Geflüchtete die Möglichkeit, sich impfen zu lassen. Dies ist auch möglich, wenn sie keinen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen können. Sie erhalten zu Dokumentationszwecken das sogenanntes Einlegeblatt für die Impfdokumentation, damit im Nachgang unkompliziert ein digitales Impfzertifikat ausgestellt werden kann. Sie können sich an zahlreichen Teststellen kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Das Robert Koch-Institut bietet die Anamnese-, Einwilligungs- und Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung mittlerweile auch in ukrainischer Sprache zum Download an:
- COVID-19-Impfdokumente des RKI in verschiedenen Sprachen
- Ausführliche Informationen auf ukrainischt zur Impfung, z.B. auch von Kindern, auf der Seite der BZgA
Darüber hinaus hält das RKI weitere Merkblätter zur Aufklärung vor Impfungen auf Ukrainisch bereit (Anamnese- und Einwilligungsbogen).
Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Regel nicht oder mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff gegen Corona geimpft und evtl. mit den derzeit wegen der Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen und Verhaltensvorgaben nicht vertraut. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Vorgaben für Berlin. Die wichtigsten Punkte betreffen:
- 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr: Wenn Sie nicht gegen das Coronavirus geimpft oder nach einer kürzlichen Covid19-Erkrankung genesen sind, müssen Sie einen Nachweis über einen aktuellen Corona-Test dabei haben, wenn Sie den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Außerdem müssen Sie eine FFP2-Maske tragen. Diese erhalten Sie im Ankunftszentrum.
- FFP2-Maskenpflicht: In Supermärkten und Geschäften müssen Sie eine FFP2-Maske tragen.
- Maskenpflicht in Gebäuden: In den meisten Gebäuden müssen Sie eine medizinische Gesichtsmaske oder OP-Maske tragen.