Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Regel nicht oder mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff gegen Corona geimpft. Impfberatung und Impfungen können Sie bei behandelnden Ärzt*innen erhalten . Nutzen Sie den Corona-Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung um zu überprüfen, welche Impfung Ihnen die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt.
Das Robert Koch-Institut bietet die Anamnese-, Einwilligungs- und Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung auch in ukrainischer Sprache zum Download an:

Zum 7. April 2023 sind die Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland ausgelaufen. Damit sind auch die letzten verpflichtenden Maßnahmen aufgehoben, wie die Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch die Möglichkeit der Länder, weitere Regelungen anzuordnen, ist weggefallen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt sich weiterhin umsichtig zu verhalten.