Den Härtefallantrag kann entweder der Geflüchtete selbst stellen oder Sie übernehmen dies als (zukünftiger) Arbeitgeber. Letzteres kann eine positive Wirkung haben. Denken Sie in diesem Fall daran, sich eine Vertretungsvollmacht ausstellen zu lassen. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. hat eine gute Vorlage zur Vertretungsvollmacht. Was in den Antrag gehört finden Sie ausführlich in einer Checkliste des Flüchtlingsrates Thüringen e. V.. Hier daher nur eine kurze Zusammenfassung:

  1. Grunddaten zu den betroffenen Personen. Name(n), Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit/Volkszugehörigkeit, Religion (ggf. für jede Person gesondert aufführen) 
  1. Tabelle mit den asyl- und ausländerrechtlich relevanten Daten. In Stichworten. 
  1. Angaben über Straftaten und ergangene Ausweisungsverfügungen. 
  1. Kurze Erläuterung zu Grund und Dauer des Asylverfahrens.
  1. Darstellung des persönlichen Hintergrundes. Schulischer Werdegang (wichtig für die Kinder) / Krankheiten / Soziale Bezüge / Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen usw. / Sprachkenntnisse & Sprachzeugnisse 
  1. Angaben zu Lebensunterhalt, Arbeit und Beruf.
  1. Darstellung des Begehrens und der Härtefallgründe.
  1. Anlagen.