Zugang zum Integrationskurs haben
- Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis
- Schutzsuchende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
- Asylbewerber*innen (Personen mit einer Aufenthaltsgestattung)
- Menschen mit einer Duldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG)
- Menschen mit einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung