Zugang zum Integrationskurs haben

  • Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis
  • Schutzsuchende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
  • Asylbewerber*innen (Personen mit einer Aufenthaltsgestattung)
  • Menschen mit einer Duldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG)
  • Menschen mit einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung