Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis haben Zugang zum Integrationskurs. Asylbewerberinnen und Asylbewerber können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme an Integrationskursen zugelassen werden. Geduldete müssen sich für den Zugang in der Regel in einer Ausbildung- oder Beschäftigungsduldung befinden.