Grundsätzlich kann die „Kernfamilie“ vom Familiennachzug profitieren. Diese umfasst:
- Ehepartner*innen
- eingetragene Lebenspartner*innen
- gemeinsame minderjährige ledige Kinder
- personensorgeberechtigte Eltern von unbegleiteten Minderjährigen
Grundsätzlich kann die „Kernfamilie“ vom Familiennachzug profitieren. Diese umfasst: