Grundsätzlich kann die „Kernfamilie“ vom Familiennachzug profitieren. Diese umfasst: 

  • Ehepartner*innen 
  • eingetragene Lebenspartner*innen  
  • gemeinsame minderjährige ledige Kinder  
  • personensorgeberechtigte Eltern von unbegleiteten Minderjährigen