Die allgemeinen Voraussetzungen sind:
- bestehende Aufenthaltserlaubnis der antragsstellenden Person(en) in Deutschland
- erfüllte Passpflicht / geklärte Identität der Antragssteller*innen und Nachziehenden
- Einreise der Nachziehenden mit erforderlichem Visum
- kein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Nachziehenden
- kein Ausweisungsinteresse für die antragstellende Person
Darüber hinaus gibt es je nach Titel weitere Voraussetzungen. Diese finden Sie detailliert in unserem Infopapier.