Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG ist ab 1. März 2024 eine Alternative zur Ausbildungsduldung. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass beide den Aufenthalt in Deutschland während Ausbildung absichern, sofern alle Vorbedingungen erfüllt sind. Zusammengefasst hat die Aufenthaltserlaubnis einige Vorteile bei den gleichzeitigen zusätzlichen Vorbedingungen der Lebensunterhaltssicherung und Erfüllung der Passpflicht: 

  • Anders als die Ausbildungsduldung erlaubt es die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis dem Inhaber ins Ausland zu reisen (hierbei sind Passpflicht und Visumsbestimmungen beachten. Achtung kein Arbeiten im (EU-)Ausland ohne Genehmigung) 
  • Die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis erleichtert die Aufhebung der Wohnsitzauflage 
  • Die Zeit in Aufenthaltserlaubnis wird auf die für die Niederlassungserlaubnis benötigten 5 Jahre angerechnet 
  • Berechtigung zu einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von 20 Stunden je Woche