Mitte März wurden die Corona-Beschränkungen zur Einreise gelockert. Diese ist nun wieder für Schutzsuchende und Familien möglich.

Für Schutzsuchende ist die Einreise aktuell aus den folgenden 11 Drittstaaten möglich: Australien, Georgien, Japan, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China.

Für den Familiennachzug gilt diese Beschränkung aufgrund des grundrechtlich garantierten Schutzes der Familie nicht: Sie dürfen unabhängig von der o.g. Positivliste einreisen.

Die für die Familienzusammenführung erteilten Visa behalten ihre Gültigkeit, auch wenn sie wegen der Krise nicht rechtzeitig angetreten werden konnten. Außerdem werden laufende Visaverfahren fortgesetzt, auch wenn fehlende Unterlagen erst einmal nicht nachgereicht werden konnten. Visa, die bereits erteilt, aber abgelaufen sind, müssen neu beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Newsletter der Arbeitsmarktmentoren Sachsen.