Mittlerweile werden in den Außenbetrieben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben Asyl- und Widerrufsverfahren durchgeführt. Dabei sind Antragsstellungen und Asylverfahrensberatungen wieder persönlich möglich.

Seit dem 15. Juni 2020 wurden in Deutschland auch die Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wiederaufgenommen.

Weitere Informationen dazu sowie regelmäßige Updates gibt es auf der Website des BAMF.