Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine Fotokopie oder einen Scan des Aufenthaltstitels der bei ihm beschäftigten ausländischen Person aufzubewahren sowie zu kontrollieren, ob der Aufenthaltstitel die Erwerbstätigkeit beschränkt oder sogar ganz verbietet (AufenthG § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3). Das gilt auch für Mitarbeitende mit Fluchthintergrund.
Achten Sie bitte besonders im Falle einer Duldung (hier sind insbesondere Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen gemeint) und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis darauf, bei einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses die Ausländerbehörde zu informieren. Die Mitteilung ist formlos innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Ausländerbehörde zu richten, am besten als Brief (Einschreiben) oder Fax (Versandprotokoll aufbewahren). Wichtig ist es auch, dass Sie sich bei der Ausländerbehörde melden müssen, die für die betreffende ausländische Person zuständig ist, das heißt dort wo sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt pflegt. Wenn Sie unsicher sind und der Geflüchtete beispielsweise einen langen Anfahrtsweg hat, fragen Sie den/die Mitarbeitende und schauen Sie hier nach: https://bamf-navi.bamf.de/.
Die gute Nachricht: Dies gilt nur im Falle einer „vorzeitigen Beendigung“. Diese hat der Gesetzgeber in den Anwendungshinweisen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz klar definiert. Demnach liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn bei einem befristeten Arbeitsverhältnis der dem Aufenthaltstitel zugrunde gelegte Ablauf der Befristung einseitig oder einvernehmlich beendet wird oder bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dieses vor Ablauf der Befristung des Aufenthaltstitels einseitig oder einvernehmlich geändert wird. Das heißt wenn ein befristeter Arbeitsvertrag/eine Ausbildung ganz normal nach dem vereinbarten Zeitraum endet, müssen Sie dies nicht melden. Diese Verträge und Daten liegen der Behörde bereits mit dem Antrag für Ausbildungs-/Beschäftigungsduldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis vor. Die Duldung/Aufenthaltserlaubnis wird auch genau für diesen Zeitraum erteilt worden sein.