Die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25b des Aufenthaltsgesetzes (§ 25b AufenthG) wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung entweder im Besitz einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG.
- ENTWEDER seit 30 Monaten im Besitz einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, in diesem Fall können Sie die Aufenthaltserlaubnis direkt im Anschluss beantragen.
ODER bei einem 6-jährigen Voraufenthalt in Deutschland in Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Gestattung. Bei einer Haushaltsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind verkürzt sich die Zeit auf 4 Jahre. - Erfüllte Passpflicht und geklärte Identität.
Die Ausländerbehörde kann im Ermessen die Aufenthaltserlaubnis auch ohne die Vorlage eines Passes erteilen, wenn die Mitwirkung nachgewiesen werden kann. - Eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung oder die Erwartung, dass die antragsstellende Person den Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 AufenthG sichern wird (der Bezug von Wohngeld ist hier unschädlich).
Ausnahme: Sie studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule, machen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nehmen an einer staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme teil oder kümmern sich um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. - Der Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder.
- Ausreichende Deutschkenntnisse von mindestens A2 müssen vorliegen.
- Keine schweren Straftaten.
- Keine Versagensgründe (Leistungsmissbrauch, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, sicheres Herkunftsland, ungeklärte Identität, Bezug zu terroristischen Organisationen).
- Ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse. Weitere Informationen finden Sie im Flyer des Netzwerks zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und kann dann verlängert werden. Wie man im Anschluss in eine langfristige Bleibeperspektive kommen kann, können Sie dieser Grafik entnehmen.