Im Anschluss an die Ausbildungsduldung haben Geduldete ein Anrecht auf eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, in denen Sie den erlernten Beruf ausüben können. Voraussetzung sind insbesondere eine Erfüllung der Passpflicht sowie ausreichender Wohnraum (zum Beispiel eigenes WG-Zimmer). Weitere Informationen finden Sie in unserem Infopapier.