Wenn Menschen aus einem Herkunftsland kommen, das in den letzten sechs Monaten eine Schutzquote von mindestens 50% hat, erfüllen sie die Erwartung eines „rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts“, also einer sogenannten guten Bleibeperspektive. Zu diesen Herkunftsländern gehörten Eritrea, Syrien und aufgrund einer erhöhten Gesamtschutzquote seit dem 1. März 2021 auch Somalia.  

Achtung: Die gute Bleibeperspektive gilt nur bei Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, also für Asylsuchende, die sich noch im Asylverfahren befinden. Näheres zur guten Bleibeperspektive finden Sie auf den Seiten des BAMF.