Geflüchteten aus sicheren Herkunftsstaaten wird in der Regel kein Asyl gewährt, sofern nicht besondere Umstände gelten. Asylsuchende aus diesen Ländern können leichter abgeschoben werden. Zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören neben den EU-Staaten auch die Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sowie Georgien, Moldau, Ghana und Senegal. Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD zudem an, Algerien, Indien, Marokko und Tunesien ebenfalls in die Liste aufnehmen zu wollen.

Arbeitsmarktzugang: Für Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben, gilt während des Asylverfahrens ein Beschäftigungsverbot. Meist werden die Asylanträge zudem als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt – auch dann ist eine Beschäftigung nicht möglich.