Die Beschäftigungsduldung gibt es seit Inkrafttreten des Duldungsgesetzes am 01. Januar 2020 und ist neuer Bestandteil des Migrationspakets.
Mit den Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2024 wurde auch die Beschäftigungsduldung angepasst.