Betroffene unterliegen einer Wohnsitzauflage, d. h. ein Umzug in ein anderes Bundesland oder eine andere Stadt/ Gemeinde ist nur aus folgenden Gründen möglich: Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (auch Studium & Ausbildung), Familienzusammenführung und in besonderen Härtefällen. Die Beschäftigung muss dabei einen Umfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und einen Nettolohn von 785€ beinhalten.