• Ausbildung in Teilzeit: Dies ist möglich, beachten Sie hier bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis die Lebensunterhaltssicherung. Sie haben ein Anrecht auf eine der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von 20 Stunden je Woche. Bei der Ausbildungsduldung müssen Sie zusätzliche Beschäftigungen von der Ausländerbehörde genehmigen lassen.  
  • Die Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis kann auch für ein duales Studium und/oder eine schulische Ausbildung beantragt werden. Beachten Sie auch hier bei der Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis die Lebensunterhaltssicherung. 
  • Assistenz- oder Helferausbildung: Duldung und Aufenthaltserlaubnis können auch für Assistenz- oder Helferausbildungen beantragt werden, sofern diese anschlussfähig an einen staatlich anerkannte Engpassberuf sind UND für die weiterführende Ausbildung eine Zusage vorliegt. 
  • Einstiegsqualifizierungen (EQ) und andere Qualifizierungsmaßnahmen sind vom Gesetzgeber explizit ausgeschlossen. In manchen Fällen vergibt die Ausländerbehörde hier Ermessensduldungen.