Schutzsuchende sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Die Einreise kann aber verweigert werden, wenn festgestellt wird, dass Gesundheitsvorsorgemaßnahmen notwendig sind.
Das Resettlement-Programm ist seit Mitte März bis auf Weiteres ausgesetzt.
Dublin-Überstellungen sind seit dem 15. Juni wieder möglich, nachdem sie seit Mitte März vorübergehend pausiert wurden. Asylsuchende können somit wieder in das EU-Land geschickt werden, das sie zuerst betreten haben.