Neuankommende aus der Ukraine werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Bei der Zuweisung sind Haushaltsgemeinschaften von Familienangehörigen zu berücksichtigen. Eine eigenständige Weiterreise ist zurzeit weiterhin möglich. Eine Registrierung bzw. Antragstellung zum vorübergehenden Schutz sollte erst am Wunsch-Zielort erfolgen.