Dokumentation #NUiFerklärt
Fördermöglichkeiten für die Ausbildung

Liebe Teilnemehmerinnen, liebe Teilnehmer,

am 11. Februar 2021 ging es in unserem #NUiFerklärt um das Thema Fördermöglichkeiten für die Ausbildung.

Wir bedanken uns hiermit bei allen Teilnehmenden für die sehr aktive Beteiligung und hoffen, dass Sie spannende Impulse mitnehmen konnten!

An dieser Stelle hätten wir Ihnen gerne die Aufzeichnung des Webinars zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Serverprobleme unseres Anbieters mussten wir jedoch kurzfristig umziehen. Als Alternative bieten wir Ihnen die Aufzeichnung des #NUiFerklärt zum gleichen Thema von 24.04.2020 an.

Darüber hinaus erhalten Sie hier noch eine kurze Ergänzung zu den Fragen und Anmerkungen, die im Chat gestellt und dort auch bereits diskutiert wurden:

1. Aus abH und AsA wird in Zukunft AsAflex.

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde die zunächst befristete Assistierte Ausbildung (AsA) am 29. Mai 2020 dauerhaft in das SGB III übernommen. Um die Komplexität bei den Jugendlicheninstrumenten zu reduzieren und Doppelstrukturen zu vermeiden, wurden die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und die Assistierte Ausbildung nach § 130 SGB III (AsA alt) zu einem Instrument vereinheitlicht, in dem alle Angebote aus abH und AsA (alt) weiterhin angeboten werden. Die Zielgruppe wurde erweitert, die bisherige Begrenzung auf Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte aufgegeben. Das neue Instrument der AsA nach §§ 74 - 75a SGB III steht ab Frühjahr 2021 mit der Vorphase und ab Herbst 2021 mit der begleitenden Phase als Unterstützungsleistung für junge Menschen und (deren) Ausbildungsbetriebe zur Verfügung.

Weitere Infos dazu finden Sie hier.

2. Erhalten Dual-Studierende auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ?

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kommt für ein duales Studium in der Regel nicht in Frage. Die einzige Ausnahme: Beinhaltet der Studiengang eine der Immatrikulation vorausgehende Praxisphase, kann in dieser Zeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Das gilt jedoch nicht für den Besuch einer Berufsfachschule.

3. Kann die BAB bspw. auch für die einjährige Ausbildung "Pflegefachhilfe" beantragt werden? Oder gibt es eine Bestimmung ob staatlich anerkannte Helferausbildungen Anspruch haben?

Dazu habe ich in den fachlichen Weisungen zum BAB der Bundesagentur für Arbeit vom 29.5.2020 folgende Informationen gefunden: Mit Inkrafttreten des PflBRefG ist eine betrieblich nach Teil 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) durch geführte Pflegeausbildung über BAB förderbar.

Allerdings: 4. Pflegeausbildung 4.1 Ausbildungsvertrag

(1) Die Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe erstreckt sich auf die betrieblich durchgeführte und vor Ablauf des 31.12.2019 begonnene Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG) des Bundes bzw. ab 01.01.2020 auf die betrieblich durchgeführte Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5. Somit ist neben der bisher in die Förderung einbezogenen bundesrechtlich (nach dem AltPflG) geregelten Altenpflegeausbildung (Altenpfleger) auch die berufliche Ausbildung in der Pflege nach dem PflBG, Teil 2, auch in Verbindung mit Teil 5, förderbar (landesrechtlich geregelte Pflege- bzw. Altenpflegeausbildungen wie z.B. die Altenpflegehelferausbildungen sind von der Förderung ausgeschlossen). Das Vorliegen einer Berufsausbildung nach dem PflBG und dem AltPflG ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag. Außerbetrieblich durchgeführte (Alten-) Pflegeausbildungen sind nicht förderbar.

Weitere Informationen zum Download