Wo muss die Beschäftigungserlaubnis beantragt werden?

Die Beschäftigungserlaubnis wird bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde durch den Geflüchteten bzw. die Geflüchtete beantragt. Hier können Sie die jeweils zuständige Ausländerbehörde finden. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach dem Wohnort der Person, nicht nach dem Sitz des Unternehmens.
Wer welchen Antrag für eine Beschäftigungserlaubnis stellen muss, erklärt diese Infografik.