Wie weiß ich, ob der Lebensunterhalt für §16a AufenthG gesichert ist?

Die Höhe der Lebensunterhaltssicherung richtet sich nach den BAföG-Sätzen und wird jeweils zum 31.08. des Vorjahres im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Lebensunterhalt finden Sie hier.