Wie unterscheiden sich das reguläre Visa-Verfahren und das beschleunigten Fachkräfteverfahren?

Das Verfahren im regulären Ablauf Schritt für Schritt:

  • Kandidat*in beantragt das Visum bei der jeweiligen Auslandsvertretung
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilt Zustimmung (Bereits vor Beantragung des Visums kann eine Vorabprüfung vom Betrieb eingeleitet werden. Damit kann bereits vorab geprüft werden, ob die BA der Beschäftigung zustimmt).
  • Botschaft erteilt ein nationales Visum
  • Kandidat*in reist nach Deutschland ein
  • Kandidat*in beantragt den Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG bei der Ausländerbehörde

Die Dauer des regulären Verfahrens kann je nach Einzelfall variieren. Für die bessere Planbarkeit und rechtzeitige Ankunft Ihres zukünftigen Auszubildenden, besteht die Möglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu nutzen. Das Verfahren dauert dann in der Regel 6-8 Wochen gegen eine Gebühr von 411 Euro.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren Schritt für Schritt:

  • Kandidat*in übermittelt Ihnen, dem Arbeitgeber, eine Vollmacht, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren anzustoßen.
  • Liegt die Bevollmächtigung vor, schließen Sie als Arbeitgeber eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde (Kosten von 411 Euro) und übergeben dieser die erforderlichen Unterlagen für das Verfahren.
  • Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft im Rahmen des Zustimmungsverfahren die Beschäftigungsbedingungen.
  • Nach der Prüfung aller Dokumente und Zustimmung der BA erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung zum Visum, die Sie im Original an die Kandidat*in weiterleiten.
  • Mit der Vorabzustimmung erhält die Kandidat*in einen beschleunigten Termin zur Beantragung des Visums innerhalb von 3 Wochen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt innerhalb von weiteren 3 Wochen
  • Das Visum wird ausgestellt und die Kandidat*in kann einreisen.
  • Kandidat*in beantragt den Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG bei der Ausländerbehörde