Die Gültigkeitsdauer des Visums kann variieren. In der Regel werden die Visa für 3 bis 6 Monate ausgestellt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Visa für ein Jahr oder länger erteilt werden. Die Ausbildung kann bereits mit dem Visum begonnen werden.
Wichtig: Es ist empfehlenswert, das Visum so früh wie möglich nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in den Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG umwandeln zu lassen. Notieren Sie sich unbedingt das Ablaufdatum des Visums, damit der Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt wird.
