Wie geht es nach dem Ende der Beschäftigungsduldung weiter?

Nach erfolgreicher Absolvierung der 30 Monate und bei Erfüllung der Voraussetzungen darf ein Aufenthaltstitel nach § 25a/b des Aufenthaltsgesetzes als qualifizierter Geduldeter oder wegen nachhaltiger Integration beantragt werden. Falls die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der 30 Monate nicht erfüllt sind, kann die Beschäftigungsduldung verlängert werden.
Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wird der Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis möglich – und damit der unbefristete Aufenthalt in Deutschland.