Wer muss eine Beschäftigungserlaubnis beantragen?

Personen in Duldung oder mit Aufenthaltsgestattung (Personen im Asylverfahren) müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Einen Hinweis geben auch die Angaben zum Arbeitsmarktzugang in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokuments der Person. Die Ausnahme sind hier rein schulische Ausbildungen. Für diese Tätigkeit muss keine Beschäftigungserlaubnis eingeholt werden.

Wer welchen Antrag für eine Beschäftigungserlaubnis stellen muss, erklärt diese Infografik.