Wer hat Anspruch auf Familiennachzug? 

Asylberechtigte, Personen mit Flüchtlingsschutz und Resettlement-Flüchtlinge haben einen Anspruch auf privilegierten Familiennachzug. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit Abschiebeverbot ist derzeit ausgesetzt. Das bedeutet, dass dieser Personenkreis ihre Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen ledigen Kindern) in der Regel nicht nach Deutschland nachholen können. Einzige Ausnahme: In Härtefällen kann die Ausländerbehörde eine Ermessensentscheidung treffen und den Nachzug doch ermöglichen. 

Für Personen im Asylverfahren oder mit abgelehntem Asylantrag (Duldung) ist kein Familiennachzug möglich.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.

Hinweis: Die oben genannte Aussetzung des Familiennachzugs ist noch nicht im Infopapier enthalten.