Bewerber*innen aus der EU und der EFTA, (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und aus der Schweiz benötigen weder ein Visum zur Einreise, noch müssen sie vor Ort in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung beantragen.
Bewerber*innen aus den folgenden Ländern brauchen zwar kein Visum zur Einreise, sind jedoch dazu verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG in Deutschland innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen, wenn sie eine Ausbildung absolvieren möchten.
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Republik Korea
- Neuseeland
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- USA
Menschen aus allen anderen Drittstaaten benötigen sowohl ein Visum zur Einreise als auch eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG in Deutschland.
