Für Geflüchtete in Duldung, die schon lange in Deutschland leben, kommt der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis für gut Integrierte in Frage. Damit wird die Bleibeperspektive deutlich sicherer.
Es gibt die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) sowie nach § 25b AufenthG für Erwachsene (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration).
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.
