Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Geflüchtete in Beschäftigung/Ausbildung?

Geflüchtete können grundsätzlich dieselben Fördermöglichkeiten nutzen, die auch Deutschen zur Verfügung stehen, die Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei ihrer Arbeit haben. Hier geht es um Regelförderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA): Einstiegsqualifizierung, Assistierte Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe und Eingliederungszuschuss. Auch Berufssprachkurse des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) können genutzt werden (siehe FAQ Sprache).

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein vier- bis zwölfmonatiges sozialversicherungspflichtiges Vollzeitpraktikum im Unternehmen mit integriertem Besuch der Berufsschule. Damit bietet es eine gute Möglichkeit Betrieb und duale Ausbildung kennenzulernen. Die EQ startet am 1. Oktober oder in Ausnahmefällen am 1. August. Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzt werden.
Die EQ hat sich bei unseren Mitgliedsunternehmen als eine gute Möglichkeit etabliert, um Geflüchtete kennenzulernen und mit eigenen Mitteln die Kompetenzen festzustellen. Darüber hinaus kann in der EQ bereits auf die Ausbildung hingearbeitet werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Unternehmen bis zu 276 Euro des Monatslohns und 142 Euro als pauschalierter Gesamtsozialversicherungsbetrag, sowie sowie ggf. Fahrtkosten im Rahmen der Einstiegsqualifizierung.

Auch mit der Assistierten Ausbildung (AsA) lässt sich vielfältige Unterstützung organisieren. Sie wurde 2021 mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zusammengeführt und nun auch unter dem Titel „AsA flex“ geführt. AsA wird flexibel an die individuellen Bedarfen angepasst und bietet den Auszubildenden beispielsweise Sprachunterricht, Prüfungsvorbereitung, fachtheoretischer Nachhilfeunterricht oder sozialpädagogische Betreuung. Die Betriebe können etwa Unterstützung beim Erstellen von Qualifizierungsplänen oder Coaching für die Ausbildenden erhalten. Die Teilnahme an der AsA kann zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung beginnen. Es ist auch eine Vorphase vor der Ausbildung möglich und die AsA kann mit einer EQ kombiniert werden.

Zur finanziellen Unterstützung des Auszubildenden kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. Diese staatliche Förderung soll den Lebensunterhalt von Auszubildenden sichern, die nicht mehr im Elternhaus wohnen. Die BAB wird zunächst für 18 Monate bewilligt und muss dann erneut beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages gestellt werden.

Unternehmen können den Eingliederungszuschuss (EGZ) für maximal 12 Monate erhalten, wenn die volle Arbeitsleistung eines Beschäftigten erst nach einer längeren oder aufwändigeren Einarbeitung erbracht werden kann.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen finden Sie in unserer Infografik.