Was sind Ausbildungs-Duldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis? 

Bei der Ausbildungs-Duldung und Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um eine spezielle Duldung bzw. um einen Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber*innen. Sie richten sich an Personen, die eine Ausbildung in Deutschland absolvieren. Wenn die Voraussetzungen für die Ausbildungs-Duldung bzw. -Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind, gewähren sie einen sicheren Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung (in der Regel drei Jahre, aber die Regelung gilt auch für längere und kürzere Ausbildungen). Die Ausbildungs-Duldung/-Aufenthaltserlaubnis greift auch, wenn man eine Ausbildung im Asylverfahren (also mit Aufenthaltsgestattung) begonnen hat und nach einem negativen Asylbescheid beenden möchte.  

Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zunächst für zwei Jahre einen regulären Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als Fachkraft im erlernten Beruf. Dieser kann anschließend verlängert werden.  

Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses zur neueren Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis wurde ein Kompromiss gefunden, der vorsieht, dass die beiden sehr ähnlichen Aufenthaltstitel Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis parallel weiterexistieren. Beide bieten sowohl Betrieben wie auch Geflüchteten Rechtssicherheit und Perspektive während und nach der Ausbildung, auch wenn kein Recht auf Asyl vorliegt.