Was passiert nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung? Kann ich den Auszubildenden mit § 16a AufenthG als Fachkraft direkt weiterbeschäftigen?

Ja, es ist möglich, dass Sie den/die Auszubildenden nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung weiterbeschäftigen. Aktuell (Stand Juli 2025) ist ein direkter Wechsel in den Titel als Fachkraft (§ 18a AufenthG) nicht möglich. Der Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG muss mit Vorlauf beantragt und durch die Ausländerbehörde genehmigt werden. Es ist daher besonders wichtig, die Beantragung frühzeitig anzugehen.