Was passiert nach dem Folgetitel für die Arbeit als Fachkraft („+2“)? Müssen die Menschen dann gehen? 

Die zweijährige Aufenthaltserlaubnis für die Fachkrafttätigkeit, die sich an die Ausbildungs-Duldung bzw. -Aufenthaltserlaubnis anschließt, kann verlängert werden. Dies ist wiederum um bis zu zwei Jahre möglich. Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer zeitlich begrenzt und kann erneuert werden, wenn die Begründung für die Aufenthaltserlaubnis (in diesem Fall Beschäftigung) erhalten bleibt. Spätestens nach fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. (Das bedeutet: Wer eine Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis hatte, wird diesen Wechsel schneller vollziehen können, weil schon die Ausbildung im Status einer Aufenthaltserlaubnis und nicht einer Duldung erfolgt ist.)