Wird die Ausbildung von Ihrem Azubi vorzeitig abgebrochen oder der Azubi von Ihnen gekündigt, sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet, den Abbruch der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen zu melden. Azubis müssen innerhalb von zwei Wochen die Ausländerbehörde über die Kündigung bzw. den Abbruch in Kenntnis setzen.
