Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG besitzen, haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
In unserer Checkliste finden Arbeitgeber*innen praktische Tipps und Informationen, wie die Anstellung von Geflüchtete aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, geben wir Ihnen auch Tipps an die Hand, wie Sie neue Mitarbeitende ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützen können.
