Was muss bei einer schulischen Ausbildung zusätzlich beachtet werden? 

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Visums/eines Aufenthaltstitels nach §16a AufenthG für schulische Ausbildungen unterscheiden sich in gewissen Aspekten von den Voraussetzungen, die für betriebliche Ausbildungen gelten. Diese Unterschiede sind im Wesentlichen: