Was ist, wenn ein Azubi mit Ausbildungsduldung/-aufenthaltserlaubnis die Ausbildung abbricht oder es für den Ausbildungsbetrieb nicht passt? 

Unabhängig davon, warum und von wem die Ausbildung vorzeitig beendet wird, wird für Personen in Ausbildungs-Duldung einmalig für 6 Monate eine Duldung zur Suche einer neuen Ausbildungsstelle gewährt. Dasselbe gilt für die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis, hier wird für 6 Monate einmalig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.  

Es gilt die Mitteilungspflicht der Bildungseinrichtung!

Wird die Ausbildung vorzeitig beendet oder abgebrochen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, die Ausländerbehörde unverzüglich (i.d.R. innerhalb von zwei Wochen) schriftlich oder elektronisch hiervon zu unterrichten. Diese Verpflichtung gilt auch für Berufsfachschulen oder vergleichbare Einrichtungen.

Kommt die Bildungseinrichtung dieser Verpflichtung nicht nach, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann.

Mitzuteilen sind:

  • Name und Vorname des Azubis
  • Staatsangehörigkeit des Azubis
  • Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs