Die Vorrangprüfung war ein Verfahren, bei dem die Bundesagentur für Arbeit prüfte, ob eine zu besetzende Stelle nicht auch mit bevorrechtigten Arbeitnehmer*innen, also Menschen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit besetzt werden kann, bevor eine Stelle mit einem Drittstaatsangehörigen besetzt wurde. Dazu zählten auch Geflüchtete.
Die Vorrangprüfung wurde 2019 für Geflüchtete bundesweit ausgesetzt und 2020 auch für Fachkräfte aus Drittstaaten weitestgehend abgeschafft.
