Was ist der Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und dem Daueraufenthalt-EU?

Die Niederlassungserlaubnis sowie der Daueraufenthalt-EU gewähren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Der Daueraufenthalt-EU greift zudem in der gesamten Europäischen Union (EU). Der Daueraufenthalt-EU empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie eine Arbeitsaufnahme, ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat planen.

Außerdem gibt es folgende Unterschiede:

Niederlassungserlaubnis

  • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland
  • Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
  • Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland

Daueraufenthalt-EU

  • Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland und in der EU
  • Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
    Abwesenheit aus der EU

Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in Duldung!
  • Sicherung des Lebensunterhalts
  • Gültiger Pass
  • Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
  • Beschäftigungserlaubnis
  • Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
  • Ausreichender Wohnraum
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Keine Straftaten

Nur bei der Niederlassungserlaubnis

  • Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln.
  • Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich.
  • Hinweis: Ausnahmen bei den Voraussetzungen gibt es bei der Gruppe Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge.

Nur beim Daueraufenthalt-EU

  • Komplett gesicherter Lebensunterhalt (durch regelmäßige und feste Einkünfte).