Die Niederlassungserlaubnis sowie der Daueraufenthalt-EU gewähren einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Der Daueraufenthalt-EU greift zudem in der gesamten Europäischen Union (EU). Der Daueraufenthalt-EU empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie eine Arbeitsaufnahme, ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat planen.
Außerdem gibt es folgende Unterschiede:
Niederlassungserlaubnis
- Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland
- Ist nicht an einen Aufenthaltszweck gebunden
- Erlischt bei 6-monatiger Abwesenheit aus Deutschland
Daueraufenthalt-EU
- Wohnen und arbeiten in ganz Deutschland und in der EU
- Erlischt bei 6-jähriger Abwesenheit aus Deutschland oder bei 12-monatiger
Abwesenheit aus der EU
Voraussetzungen
- 5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Achtung: Die Asylverfahrenszeit wird hier angerechnet, nicht aber Zeiten in Duldung! - Sicherung des Lebensunterhalts
- Gültiger Pass
- Rentenvorsorge: Einzahlung von mindestens 60 Monaten in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmen bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen sind möglich)
- Beschäftigungserlaubnis
- Deutschkenntnisse: B1 oder Schulnote 4
- Ausreichender Wohnraum
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Keine Straftaten
Nur bei der Niederlassungserlaubnis
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln.
- Ausnahmen beim Anspruch der Rentenvorsorge sind bei anerkannten Ausbildungen und Abschlüssen möglich.
- Hinweis: Ausnahmen bei den Voraussetzungen gibt es bei der Gruppe Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge.
Nur beim Daueraufenthalt-EU
- Komplett gesicherter Lebensunterhalt (durch regelmäßige und feste Einkünfte).
