Sie brauchen einen formlosen Antrag. Vorlagen stellt bspw. der Flüchtlingsrat Thüringen zur Verfügung: Antrag auf Ausbildungs-Duldung, Antrag auf Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis.
Bei dualen Ausbildungen benötigen Sie zusätzlich den Ausbildungsvertrag. Dieser muss bei der zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer), im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse eingetragen worden sein. Dies geht mit einem Stempel „Eingetragen“ auf dem Ausbildungsvertrag.
Bei schulischen Berufsausbildungen (z. B. Pflege) müssen Sie den Vertrag mit der jeweiligen Bildungseinrichtung vorlegen. (Sollte der noch nicht geschlossen sein, kann auch die Aufnahmezusage/ Anmeldebestätigung bei der Bildungseinrichtung ausreichen.) Der konkrete Ausbildungsberuf muss hier benannt sein.
