Was bedeuten die einzelnen Aufenthaltstitel wie Gestattung / Duldung / Aufenthaltserlaubnis?

Eine Aufenthaltsgestattung liegt vor, wenn eine Person mit Fluchthintergrund einen Asylantrag gestellt hat und das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das heißt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat noch nicht entschieden, ob diese Person Asyl in Deutschland bekommt oder nicht. Eine Person ist weiterhin in Aufenthaltsgestattung wenn gegen die Entscheidung des BAMF Klage eingereicht wird.

Eine Duldung heißt offiziell Aussetzung der Abschiebung. Sie bedeutet, dass die Person Deutschland verlassen muss, aber noch Gründe gegen die Ausreise sprechen. Diese Gründe können in der Person begründet sein (etwa eine schwere Erkrankung) oder formale Gründe haben (zum Beispiel. die Nationalität der Person kann nicht festgestellt werden). Die Duldung ist kein Aufenthaltsstatus, sondern lediglich die zeitlich befristete Aussetzung einer Abschiebung bzw. Ausreise.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird Geflüchteten erteilt, die vom BAMF als Flüchtling in Deutschland anerkannt werden und denen Asyl in Deutschland gewährt wird. Diese Personen bekommen einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel, der sie berechtigt ohne Einschränkungen in Deutschland zu arbeiten.

Einen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltspapiere finden Sie in unserem Infopapier zum Thema.