Bundesrat stimmt Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu
Veröffentlicht am: 21.10.202
Der Rat der Europäischen Union hat bereits im Juli mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460 den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert.
Zur Umsetzung auf nationaler Ebene hat der Bundesrat am 17. Oktober 2025 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zugestimmt (Beschluss). Dadurch werden alle am 1. Februar 2026 gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2027 verlängert – einschließlich der Arbeitserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnisse gelten automatisch fort, es muss dafür kein Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

