Aufenthaltsverfestigung für Geflüchtete aus der Ukraine – Planungssicherheit für Betriebe
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs haben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Ende 2024 hat der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die es schutzberechtigten Personen aus der Ukraine ermöglicht, ihre gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des AufenthG bis zum 4. März 2026 zu verlängern.
Ob der vorübergehende Schutz erneut verlängert wird, hängt von einem gemeinsamen Beschluss der EU-Staaten ab.
Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel mit längerer Gültigkeit möglich ist.
In diesem Infopapier erklären wir, in welche Aufenthaltstitel Ihre Auszubildenden und Mitarbeitenden mit „vorübergehendem Schutz“ wechseln können, um über ihren aktuellen Schutzstatus hinaus langfristig in Deutschland bleiben zu können.
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