Vorübergehender Schutz bis März 2027 verlängert
Die EU-Innenminister haben dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis zum 4. März 2027 zu verlängern.
Dieser befristete Aufenthaltstitel bietet einen sofortigen Schutzstatus und ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und medizinischer Versorgung.
Für Personen, die sich in den letzten Jahren bereits gut in ihre Aufnahmeländer durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit integriert haben, soll zudem der Übergang aus dem vorübergehenden Schutz in andere langfristige Aufenthaltstitel gefördert werden.
Zudem diskutierten die EU-Staaten eine Empfehlung der Kommission, den Weg für eine freiwillige Rückkehr und Reintegration in die Ukraine vorzubereiten, um eine schrittweise Rückkehr nach Ende des vorübergehende Schutzes zu ermöglichen.
Die formelle Verabschiedung des Beschlusses durch den Europäischen Rat ist für eine der nächsten Sitzungen geplant.
Weiterführende Informationen:
Ukraine: EU verlängert Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis März 2027 – DER SPIEGEL
Weitere Infos zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission finden Sie hier: Commission proposes predictable and common European way forward for Ukrainian refugees in the EU | EEAS
Mehr Informationen zu Titelwechsel und Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen finden Sie in unserem Infopapier für Betriebe.