Neue Studienergebnisse: Bleibeabsichten Geflüchteter aus der Ukraine sind hoch
Erwerbstätigkeit noch gering, Erwerbsabsichten hingegen hoch
Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB-FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“ präsentierte am 12. Juli 2023 ihre Ergebnisse der zweiten Befragungswelle. Spannend für Sie als Betriebe ist dabei vor allem:
Bleibeabsichten: Fast die Hälfte (44%) der Teilnehmenden beabsichtigen mittlerweile längerfristig in Deutschland zu bleiben, Tendenz steigend. („Längerfristig“ bedeutet dabei eine Bleibeperspektive von mindestens einigen Jahren bis permanent.)
Sprache: Zu Beginn des Jahres 2023 haben drei von vier der Teilnehmenden einen Sprach- oder Integrationskurs besucht oder bereits abgeschlossen.
Erwerbstätigkeit:
Aufgrund der hohen Beteiligung an Sprach- und Integrationskursen ist die Erwerbstätigkeitsquote im Vergleich zum Spätsommer 2022 nur leicht (+1%) gestiegen.
Die Erwerbsabsicht ist hoch: Mehr als zwei Drittel der Befragten möchten noch dieses Jahr eine Beschäftigung aufnehmen.
Zur Studie: Die Studie „Geflüchtete aus der Ukraine“ ist ein gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des Forschungszentrums des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozioökonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Weitere Infos zur Studie gibt es unter folgendem Link: BiB – Pressemitteilungen – Geflüchtete aus der Ukraine: Knapp die Hälfte beabsichtigt längerfristig in Deutschland zu bleiben (bund.de)
Die Zielgruppe der Befragung sind die mittlerweile mehr als eine Millionen Geflüchteten aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 nach Deutschland geflüchtet sind. Fast 7.000 Personen haben an der zweiten Befragungswelle – die Anfang 2023 stattgefunden hat – teilgenommen.
Jeder vierte deutsche Betrieb hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine
03. März 2023 Mehr als 25 Prozent der deutschen Unternehmen hatte bereits Kontakt mit Geflüchteten aus der Ukraine. Dies bescheinigt eine repräsentative Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge durchgeführt wurde. Anlass ist die einjährige Geltungsdauer europäischer Regeln vom 4. März 2022, die Ukrainern und Ukrainerinnen vorübergehenden Schutz bieten und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Befragung unter Personalverantwortlichen deutscher Betriebe zeigt: Der persönliche Kontakt der Mitarbeitenden zu betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern ist der häufigste Weg, um mit Kandidatinnen und Kandidaten aus der Ukraine ins Gespräch zu kommen (47 Prozent). Darüber hinaus sind viele Geflüchtete selbst aktiv geworden und kommen direkt mit einer Beschäftigungsanfrage auf die Unternehmen zu (37 Prozent).
David Etmenan, langjähriges Mitglied im NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und geschäftsführender Gesellschafter und Inhaber der Hotelgruppe NOVUM Hospitality: „Wir hatten sehr schnell und unbürokratisch erste Gespräche geführt und mittlerweile sind 48 Ukrainerinnen und Ukrainer in unseren Hotelbetrieben beschäftigt. Es ist eine großartige Bereicherung für unser Team und hilft uns, offene Stellen mit engagierten und gastfreundlichen Mitarbeitenden zu besetzen. Durch die bestehenden Kontakte und Arbeitsverhältnisse erhalten wir immer wieder neue Anfragen von geflüchteten Ukrainerinnen und freuen uns sehr über die unkomplizierte Zusammenarbeit.“
Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagt dazu: „Ich bin den zahlreichen Unternehmen, die diesen Weg so engagiert gehen, sehr dankbar. Viele Geflüchtete aus der Ukraine können sich ein längerfristiges Leben in Deutschland vorstellen – Arbeit ist dafür ein wesentlicher Baustein. Die Bundesregierung hat mit dem „vorübergehenden Schutz“ dafür wichtige Voraussetzungen geschaffen: Ein sicherer Aufenthalt, Zugang zu Sprachkursen und eine schnelle Arbeitserlaubnis erleichtern den Zugang zu Beschäftigung. Und auch für Betriebe deutschlandweit haben wir damit sichergestellt, dass sie Geflüchtete aus der Ukraine rechtssicher und unbürokratisch einstellen können.“
Während ukrainische Geflüchtete und deutsche Unternehmen an vielen Stellen bereits im Gespräch sind, kommt eine Beschäftigung nicht in jedem Fall zustande: Etwa ein Drittel der Unternehmen, die mit Geflüchteten in Kontakt standen, gab an, dass aus den Bewerbungen eine Anstellung entstanden ist. Dabei dominiert der direkte Einstieg in eine Beschäftigung: Bei mehr als drei Vierteln (78 Prozent) der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um Arbeitsverträge. Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich kleinere Rolle.
Ein Grund dafür, dass die Übernahme in Beschäftigung aktuell noch schwierig ist, sehen die Personalverantwortlichen in erster Linie in der Sprachbarriere: 71 Prozent bewerten deren Abbau als wesentliche Voraussetzung für eine Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter. Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage thematisiert mit 64 Prozent eine Mehrzahl der Befragten. Die stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang, die für ukrainische Geflüchtete im Rahmen des „vorübergehenden Schutzes“ geschaffen wurden, werden offensichtlich von vielen Betrieben als wichtige Voraussetzung für eine Beschäftigung wahrgenommen. Auch die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten selbst schaffen es unter die Top Drei der wichtigsten Voraussetzungen für eine Beschäftigung: 48 Prozent der Betriebe wünschen sich hier Klarheit.
Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), erklärt: „Es ist wichtig, die Sprachförderangebote flächendeckend auszubauen. 2022 ist es gelungen, in kürzester Zeit eine große Zahl an Integrationskursangeboten zu schaffen. Im laufenden Jahr ist es nun wichtig, dieses Angebot um berufssprachliche Kurse zu ergänzen. Wir brauchen Angebote für unterschiedliche Berufsgruppen und die Kursformen müssen mit der Arbeitszeit vereinbar sein.“
Die Umfrage wurde im Zuge des IW-Personalpanels durchgeführt. Hier werden dreimal jährlich rund 1.000 Personalverantwortliche befragt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Insgesamt haben sich 849 Personen daran beteiligt. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.
Alle Ergebnisse der Befragung „Kontakte deutscher Betriebe zu ukrainischen Geflüchteten“ finden Sie hier.
Weitere Beispiele des Engagements der NETZWERK-Unternehmen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Der „vorübergehende Schutz“ für ukrainische Geflüchtete
Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union den Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Kraft gesetzt und damit einen pauschalen Schutzstatus in allen EU-Staaten etabliert. Diese Richtlinie existiert bereits seit 2001, im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine wurde sie jedoch erstmalig angewandt. In Deutschland wird dieses Recht in Form des „vorübergehenden Schutzes“ (§ 24 Aufenthaltsgesetz) umgesetzt: Ukrainische Staatsangehörige sowie Personen, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben, konnten umgehend eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie müssen nicht das Asylverfahren durchlaufen und erhalten einen Schutz für ein Jahr – er kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden. Bereits mit dem Antrag auf vorübergehenden Schutz wird in aller Regel eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt. Darüber hinaus garantiert dieser Status Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Sprachkursen und Bildungsangeboten.
Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatten bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine
Im Auftrag des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge befragte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Personalverantwortliche zum aktuellen Stand bei der Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten. Thema der Befragung war der Kontakt deutscher Betriebe mit ukrainischen Geflüchteten sowie die Frage, welche Beschäftigung daraus bereits entstanden ist. Die Umfrage fand im Zuge des IW-Personalpanels statt. Der Erhebungszeitraum war von Mitte Oktober bis Ende Dezember 2022. Die Ergebnisse sind gewichtet und gelten somit als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft.
Zentrale Erkenntnisse
1. Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine.
Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe hatten häufiger Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine als jene aus dem verarbeitenden Gewerbe.
Bei Unternehmen, die ausbilden oder ausgebildet haben, war ebenfalls häufiger ein Kontakt zu den ukrainischen Geflüchteten vorhanden als in Unternehmen ohne eigene Ausbildungsaktivitäten.
Je dringender Fachkräfte in einem Unternehmen gesucht werden, desto häufiger haben diese Unternehmen bereits Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten aufgenommen.
2. Für Unternehmen kam der Kontakt zu den Geflüchteten aus der Ukraine am häufigsten über die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden zustande.
Darauf folgen die Anfragen von ukrainischen Geflüchteten selbst und die Vermittlung von Ehrenamtlichen oder religiöse Gemeinschaften.
Die meisten Unternehmen sind nur über maximal zwei unterschiedliche Wege in Kontakt mit den ukrainischen Geflüchteten gekommen.
3. Etwa ein Drittel der Unternehmen gab an, dass aus ihren Kontaktpunkten eine Anstellung entstanden ist.
4. Die daraus entstandenen Arbeitsverhältnisse mit den ukrainischen Geflüchteten waren zum größten Teil Arbeitsverträge (78 Prozent). Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich geringere Rolle.
5. Der Abbau von Sprachbarrieren wird als wichtigste Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird von den Personalverantwortlichen hingegen nicht als wesentliche Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.
6. Unternehmen mit Standorten im Osten Deutschlands schätzen den Abbau von Sprachbarrieren als einen weniger relevanten Faktor für die Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine ein als der Rest Deutschlands. Auch viele weitere Aspekte werden von Unternehmen, die ihren Standort in den ostdeutschen Bundesländern haben, seltener als Problem identifiziert.
Zusätzliche Informationen zu ausgewählten zentralen Erkenntnissen
1. Mehr als 25 Prozent der deutschen Betriebe hatte bereits Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine.
Unternehmen aus dem Dienstleistungsgewerbe hatten häufiger Kontakt zu Geflüchteten aus der Ukraine als jene aus dem verarbeitenden Gewerbe.
Bei Unternehmen, die ausbilden oder ausgebildet haben, war ebenfalls häufiger ein Kontakt zu den ukrainischen Geflüchteten vorhanden als in Unternehmen ohne eigene Ausbildungsaktivitäten.
Je dringender Fachkräfte in einem Unternehmen gesucht werden, desto häufiger haben diese Unternehmen bereits Kontakt zu ukrainischen Geflüchteten aufgenommen.
Abb. 1: Kontakt zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und deutschen Unternehmen Abb. 2: Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten
2. Für Unternehmen kam der Kontakt zu den Geflüchteten aus der Ukraine am häufigsten über die persönlichen Kontakte der Mitarbeitenden zustande.
Darauf folgen die Anfragen von ukrainischen Geflüchteten selbst und die Vermittlung von Ehrenamtlichen oder religiösen Gemeinschaften.
Die meisten Unternehmen sind nur über maximal zwei unterschiedliche Wege in Kontakt mit den ukrainischen Geflüchteten gekommen.
Abb. 3: Kontaktpunkte zu ukrainischen GeflüchtetenAbb. 4: Anzahl Kontaktpunkte zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und deutschen Unternehmen
3. Etwa ein Drittel der Unternehmen gab an, dass aus ihren Kontaktpunkten eine Anstellung entstanden ist.
4. Bei einem Großteil der entstandenen Arbeitsverhältnisse handelt es sich um reguläre Arbeitsverträge (78 Prozent). Der Einstieg über ein Praktikum (21 Prozent) oder eine Ausbildung (1 Prozent) spielt bislang eine deutlich geringere Rolle.
Abb. 5: Art und Anteil der Beschäftigungsverhältnisse
5. Der Abbau von Sprachbarrieren wird als wichtigste Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.
Den Wunsch nach einer sicheren Rechtslage äußern 64 Prozent der Befragten.
Dieser Fakt ist besonders interessant im Lichte des „vorübergehenden Schutzes“, der für Geflüchtete aus der Ukraine erstmal in Kraft gesetzt wurde. Damit wurde die Richtlinie zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, deren Anwendung die EU am 4. März 2022 beschlossen hat, in deutsches Recht überführt. Mit diesem Schutzstatus gehen im Vergleich zum Asylsystem stark vereinfachten Bedingungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang einher. Sichere und transparente Rechtsgrundlagen haben eine hohe Relevanz für die Unternehmen bei der Einstellung von Geflüchteten.
48 Prozent der Betriebe wünschen sich Klarheit über die Bleibeabsichten der ukrainischen Geflüchteten.
Neben den rechtlichen Voraussetzungen für die Bleibeperspektive in Deutschland spielt für die Personalverantwortlichen auch die Frage eine wesentliche Rolle, ob sich die ukrainischen Geflüchteten, mit denen sie in Kontakt kommen, selbst eine längerfristige Zukunft in Deutschland vorstellen können. Diese Frage dürfte gerade auch im Vergleich mit Geflüchteten aus anderen Herkunftsstaaten relevant sein: Während für letztere eine Rückkehr in ihr Herkunftsland in aller Regel nicht das Ziel ist, sind mit Blick auf den unklaren weiteren Kriegsverlauf und die geographische Nähe die persönlichen Motive rund um den Verbleib in Deutschland für fast die Hälfte der Betriebe ein wichtiges Thema.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird von den Personalverantwortlichen hingegen nicht als wesentliche Voraussetzung für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten genannt.
Die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine sind Frauen, fast die Hälfte von ihnen ist mit minderjährigen Kindern nach Deutschland gekommen. Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass nur knapp 15 Prozent der Betriebe Unterstützung bei der Kinderbetreuung thematisieren. Damit nimmt diese Voraussetzung in der Einschätzung der Personalverantwortlichen den vorletzten Platz ein. Weniger Bedeutung wird lediglich der Einigkeit innerhalb der Belegschaft zur Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine eingeräumt.
Abb. 6: Voraussetzungen für Beschäftigung
6. Unternehmen mit Standorten im Osten Deutschlands schätzen den Abbau von Sprachbarrieren als einen weniger relevanten Faktor für die Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine ein als der Rest Deutschlands. Auch viele weitere Aspekte werden von Unternehmen, die ihren Standort in den ostdeutschen Bundesländern haben, seltener als Problem identifiziert.
Unternehmen im Osten Deutschlands schätzen nicht nur die Sprachbarrieren als geringere Herausforderung ein – auch die meisten anderen Voraussetzungen (sechs der acht zur Auswahl gestellten Aspekte) werden in diesem Teil des Landes seltener als Problem identifiziert. Den ersten Platz nimmt hier – leicht abweichend zum deutschen Mittelwert – das Thema Bleibeabsichten ein.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) befragt im IW-Personalpanel bereits seit 2010 dreimal jährlich bis zu 1.000 Personalverantwortliche pro Umfrage zu aktuellen und strategischen Themen aus dem Personalbereich. Neben den spezifischen Fachfragen der Auftragsgeber wird im Personalpanel auch immer ein Set von wichtigen Strukturvariablen erhoben bzw. aktualisiert. Dazu gehören neben den „klassischen“ Strukturvariablen Größe, Branche und Region auch Ausbildungsaktivitäten, Intensität des Fachkräftemangels, Digitalisierungsgrad, Einstufung als Familienunternehmen oder Handwerksbetrieb sowie der Anteil höherqualifizierter Beschäftigter. Die Umfrage startete Mitte Oktober 2022 und endete Ende Dezember 2022. An der Umfrage haben 849 Personen aus dem Personalbereich teilgenommen. Für die Hochrechnung wurde das Verfahren der GREG-Gewichtung angewendet. Die Ergebnisse sind somit repräsentativ.
Weitere Informationen zum NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge wurde 2016 als gemeinsame Initiative der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gegründet. Mit aktuell über 3.400 Mitgliedern ist es deutschlandweit der größte Zusammenschluss von Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Geflüchteten engagieren. Die Angebote des NETZWERKs wie Informationsmaterialien, Webinare, Workshops und Veranstaltungen sind wie die Mitgliedschaft kostenlos.