Welche Auswirkungen hat das FEG?

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Durch das kürzlich verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Zugang für Fachkräfte mit Berufsausbildung sowie Personen mit berufspraktischen Fähigkeiten erleichtert, um nach Deutschland zu kommen.

Das neue Gesetz setzt nicht nur bestehende Regelungen für Hochschulabsolventen wie die Blaue Karte EU fort, sondern erweitert sie teilweise. Zudem wird eine neue Chancenkarte eingeführt, die es ermöglicht, nach einer Arbeitsstelle zu suchen.

Für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund werden insbesondere die Themen Spurwechsel und Ausbildungserlaubnis im Fokus sein.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht aus verschiedenen Teilen, deren Regelungen schrittweise ab November 2023 in Kraft treten werden. Mehr Informationen und eine erste Übersicht über die geplanten Neuerungen finden Sie hier bei Make It in Germany

21.09.2023: Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung

21.09.2023: Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung

In Kürze wird das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verkündet, die Regelungen treten in den nächsten Monaten in Kraft. Anerkennungspartnerschaft, Chancenkarte und Einreise mit berufspraktischer Erfahrung – mit den neuen Regelungen ändert sich einiges.

Was ändert sich konkret, was bedeutet das für Sie als Unternehmen und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus? Diese Fragen beantworten die Expert*innen Carolin Wittmann und Caroline Still vom Projekt Unternehmen Berufsanerkennung in Ihrem Impulsvortrag.

Die Aufzeichnung des NUiFinars können Sie hier nachschauen:

Präsentation „Die neuen Regelungen der Fachkräfteeinwanderung“

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